Bootsverleih

Öffnungszeiten: April bis Oktober 10:00 – mindestens 18:00 Uhr

  • Letzte Mietmöglichkeit bei guter Wetterlage um 21:00 Uhr.
  • Letzte offizielle Mietmöglichkeit bei schlechten Wetterlagen um 17:00 Uhr.
  • Die Befugnis über die Einschätzung der Wetterlage liegt auf Seiten des Bürgergartens.

 

Bootarten

  eine Stunde zwei Stunden Peronen
Ruderbootoot 8 Euro 16 Euro max. 5 Personen
Tretboot 10 Euro 20 Euro 1 - 4 Personen
Autotretboot 12 Euro 24 Euro 1 - 4 Personen
Schwan 15 Euro 30 Euro 2 Personen

 

Regeln Bootverleih

  1. Zum Ausleihen eines Bootes benötigen wir einen gültigen Personalausweis.
  2. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten.
  3. Alle Boote und das Zubehör sind in einem einwandfreien, sauberen Zustand und generell wieder abzugeben.
  4. Für stark verschmutze Boote erheben wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,- Euro.
  5. Bei Beschädigung oder Verlust der Boote und des Zubehörs haftet der Mieter.
  6. Das Tragen von Schwimmwesten wird empfohlen! Nichtschwimmer müssen eine Rettungsweste tragen!
  7. Mieter unter 14 Jahren dürfen die Boote nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten nutzen. Ein Formular finden Sie als Download auf unserer Internetseite. Dieses ist von den Eltern im Vorfeld auszufüllen und zu unterschreiben.
  8. Bei Gruppenfahrten von Schülern unter 14 Jahren ist eine volljährige Aufsichtsperson erforderlich, welche im Boot / in den Booten mitfährt. Vom Land aus zusehen ist keine Aufsicht!
  9. Personen, die unter Alkoholeinwirkung stehen, dürfen nicht Tret- oder Ruderboot fahren.
  10. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr!
  11. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können oder eine Schwimmweste tragen!
  12. Bei früherer Rückgabe des Bootes kann der Mietpreis grundsätzlich nicht erstattet werden!
  13. Ist der Mietzeitraum um 10 Minuten überschritten, ist eine weitere Stunde zu zahlen.
  14. Bade- und Angelverbot
  15. Verbote unter Geldstrafe in Höhe von jeweils 500 Euro
    - Landgänge,
    - Inselbetretungen,
    - Brückenunterfahrungen und
    - Befahrungen anderer Teiche.
    - Mutwilliges Zerstören durch z.B. „Gegeneinanderfahren“.